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Anhörungsbogen nicht beantworten: Ist das erlaubt?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Geblitzt: Anhörungsbogen ignorieren und nicht beantworten?

Anhörungsbogen nicht beantworten: Ist dies erlaubt?
Anhörungsbogen nicht beantworten: Ist dies erlaubt?

Wenn jemand von der Polizei bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr erwischt wurde, etwa bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Rotlichtverstoß, hat der betreffende Fahrer eine Sanktion zu erwarten. Diese erreicht ihn in der Regel in der Form eines Bußgeldbescheids.

Oft ist es aber so, dass zuvor noch ein Anhörungsbogen verschickt wird. Betroffene sind bei seinem Eintreffen zum Teil verunsichert und wissen nicht, was dieser zu bedeuten hat oder wie sie sich nun zu verhalten haben.

Was passiert, wenn Sie einen Blitzer-Anhörungsbogen ignorieren und nicht beantworten? Können Ihnen dann Konsequenzen drohen? Wirkt sich dies negativ auf das Bußgeldverfahren aus? Im Folgenden sollen diese Fragen beantwortet werden.

FAQ: Anhörungsbogen nicht beantworten

Was geschieht, wenn ich den Anhörungsbogen nicht beantworte?

Ein Anhörungsbogen gibt einem vermeintlichen Verkehrssünder lediglich die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht. Daher müssen Sie den Anhörungsbogen auch nicht beantworten, sondern lediglich Angaben zu Ihrer Person machen. Da diese meist schon vorhanden sind, geschieht in der Regel nichts, wenn Sie den Bogen ignorieren.

Wann sollte ich den Anhörungsbogen nicht ignorieren?

Sind Sie tatsächlich nicht mit dem Kfz gefahren, als der jeweilige Verstoß begangen wurde, sollten Sie dies auch angeben. Handelt es sich bei dem wahren Fahrer um einen engen Verwandten, müssen Sie ihn jedoch nicht verraten, sondern können von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Keine Lust zu lesen? Der Anhörungsbogen im Video erklärt

Video zum Anhörungsbogen
Video: Was hat es mit dem Anhörungsbogen auf sich?

Welche Rolle spielt der Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren?

Bevor wir zu der Frage kommen, ob es zulässig ist, den Anhörungsbogen nicht zu beantworten, müssen wir zunächst klären, worum es sich hierbei eigentlich handelt.

Mit dem Versand des Anhörungsbogens wird das Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Anhörung hat die Funktion, den Betroffenen über den Vorwurf zu informieren und ihm die Möglichkeit zu geben, sich in dieser Sache zu äußern.

Dies ist der entscheidende Punkt: Der Betroffene hat die Möglichkeit zur Äußerung, aber nicht die Pflicht. Er muss den Anhörungsbogen also nicht beantworten.

Eine Ausnahme besteht lediglich bei den Angaben zur Person: Diese sind verpflichtend.

Soll ich die Anhörung zum Bußgeldverfahren ignorieren?

Aber ist es überhaupt sinnvoll, den Anhörungsbogen nicht zu beantworten? In welchen Fällen sollte ich den Anhörungsbogen nicht ausfüllen?

Geblitzt: Anhörungsbogen einfach ignorieren oder nicht?
Geblitzt: Anhörungsbogen einfach ignorieren oder nicht?

Grundsätzlich sollte es nicht notwendig sein, die Anhörung ausgefüllt zurückzuschicken. Sie dient lediglich dazu, dem Betroffenen rechtliches Gehör zu verschaffen.

Es kann unter Umständen sogar besser sein, den Anhörungsbogen nicht zu beantworten. So könnten Sie sich mit Ihren Angaben zur Sache selbst belasten oder sanktionsverschärfende Details liefern, ohne dies zu wollen. Sie sind aber nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten.

In der Regel muss der Anhörungsbogen also nicht beantwortet werden – mit Ausnahme der Angaben zur Person. Im Einzelfall können Sie sich aber von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen, wie Sie am besten reagieren. Dieser kann beurteilen, welche Angaben in Ihrer Situation am günstigsten sind.

Wann sollte ich den Anhörungsbogen nicht ignorieren?

Wann sollten Sie es eher vermeiden, den Anhörungsbogen nicht zu beantworten? Falls Sie tatsächlich nicht gefahren sind, weil zum Beispiel Ihr Auto gestohlen wurde oder sie es verliehen hatten, oder wenn es sich um einen Firmenwagen handelt und ein Mitarbeiter diesen Verstoß begangen hat, ist es in Ihrem Interesse, auf dem Anhörungsbogen den Fahrer anzugeben, der dort in Wirklichkeit zugange war.

Denn die Anhörung dient auch dazu, den Fahrer festzustellen. Durch das Blitzerfoto kann die Polizei über das Kfz-Kennzeichen jedoch in der Regel zunächst nur den Halter des Fahrzeugs ermitteln.

Da in Deutschland – anders als in vielen anderen Ländern – die Fahrerhaftung und nicht die Halterhaftung gilt, müssen die Behörden zunächst die Person herausfinden, die das Fahrzeug gefahren hat. Ist dies nicht innerhalb von drei Monaten möglich, verjährt der Verstoß und kann nicht mehr mit einem Bußgeld belegt werden.

Wenn allerdings ein enger Verwandter betroffen ist, sind Sie nicht gezwungen, diesen mit Ihren Angaben zu belasten: In diesem Fall können Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und den Anhörungsbogen diesbezüglich nicht beantworten.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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24 Kommentare

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  1. Lennard
    Am 15. August 2022 um 11:07

    Kann eine Fahrtenbuchauflage auch erlassen werden, wenn sich der Halter auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft.

  2. Nadja
    Am 24. Juli 2022 um 13:07

    Hallo Zusammen!
    Ein Zeuge will gesehen haben, dass ich das Handy während der Autofahrt gehalten habe.
    Mir wurde kein Beweisfoto übermittelt, aber ein Anhörungsbogen zugesandt mit dem Hinweis, dass ich innerhalb einer Woche zu antworten habe und man anhand meiner Antwort entscheide, ob dem Vorwurf nachgegangen werde.

    Eigentlich bin ich nicht verpflichtet zu antworten, oder?
    Und steht mir nicht der Nachweis/ Foto zu?

  3. Kerstin
    Am 8. Juli 2022 um 19:34

    Hallo,
    wie verhält es sich, wenn der Anhörungsbogen noch nicht vor ausgefüllt ist, also weder Name, Adresse noch Geburtsdatum darin stehen. Muss ich dann diese Angaben machen und ihn zurück schicken? Obwohl ich mit dem Tatvorwurf einverstanden bin und die Angaben im Tatvorwurf selbst korrekt sind?
    Danke vorab!

  4. Gül
    Am 28. Juni 2022 um 12:45

    Hallo,

    am 07.06.22 hat mein Onkel einen Anhörungsbogen erhalten, weil sein Kollege am 14.05.22 mit seinem Fahrzeug geblitzt wurde und zwar mit 67 km/h außerorts.
    Am 15.06.22 wurde Einspruch eingelegt und die Daten vom Kollegen übermittelt.
    Bis heute keine Rückmeldung.
    Wie lange dauert es, bis man eine Rückmeldung bekommt?

  5. Lidia
    Am 16. Januar 2022 um 1:50

    Hallo zusammen,wenn man zu schnell gefahren ist in 30 Zone um 22 -mit Toleranz also 19, zahlt man 70 Euro ,irgendwo hab ich aber auch gefunden dass auch 1 Punkt im Flensburg gibt ,ist das richtig?

  6. Peter
    Am 28. September 2020 um 22:56

    Hallo,
    ich bin Anfang des Jahres mit einem Firmenwagen geblitzt worden. Das Gesicht war nicht erkennbar. Nach Anhörung der Firma ist ein Anhörungsfragebogen mir privat zugegangen. Zugegeben – ich habe versäumt den Bogen auszufüllen und zurückzusenden. Nun liegt der Anhörungsbogen zur Ordnungswidrigkeiten nach über sechs Monaten immer noch bei mir zu Hause. In der Zwiscnezeit ist nichts passiert. Ich habe keinen Bußgeldbescheid, usw. bekommen und auch von Seiten der Firma habe ich keine neue Info erhalten. Um das Thema endlich abzuhaken (v.a., weil es auch ein Firmenwagen war) bin ich kurz davor den Bogen jetzt doch noch abzuschicken.
    Sollte ich das noch tun? Oder ist anzunehmen, dass die Sache verjährt ist, weil das Amt zu langsam war?
    Im Schreiben war auch ein Link angegeben um online den Bogen auszufüllen – ich habe mich auf der entsprechenden Seite heute nun sogar eingeloggt. Tatsächlich wird dort KEIN Bußgeldverfahren aufgeführt. Ist dies ein weiteres Indiz, dass der Fall verjährt ist?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung.

    • Ninos H
      Am 13. September 2022 um 22:13

      Hallo peter ,
      Was danach passiert? Hast du was neues? Das gleich ist mir passiert und weiss ich nicht wie ich verhalten soll

  7. Tim
    Am 17. September 2020 um 11:20

    Hallo,

    ich habe vor mehr als 3 Monaten einen Anhörungsbogen wo ich den Fahrer angeben soll erhalten, diesen jedoch ignoriert. Wann verjährt der Blitzer wenn ich immer noch kein Bußgeldbescheid erhalten habe ?

    Lg Tim

  8. Felix
    Am 4. Mai 2020 um 17:04

    Hallo,

    wie kann ich feststellen welche zulässige Höchstgschwindigkeit am Sa. 18.04.2020 um 11:23 Uhr auf der BAB3 km 88.070 Gem. Heiligenroth Fahrtrichtung Köln zulässig war? 100 km/h oder 80 km/h.
    Ich bin dort mit einem PKW mit Anhänger ( 100 km/h Zulassung ) mit 112 km/h gebiltzt worden nach Abzug der Toleranz.
    Ich könnte ja anrufen aber ich will mich ja nicht belasten?
    Das Foto ist total undeutlich. Das Gesicht Augen etc ist nicht zu erkennen alles grau, wahrscheinlich durch Sonneneinstrahlung nehme ich an.

    Vielleicht ist ja jemand am gleichen Tag dort hergefahren und weiß genau die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Berufspendler dafür wäre ich sehr dankbar. Denn bei 100 sind es 12 km/h zu schnell dann bezahle ich dieses.

    Vielen Dank, freue mich über gute Nachrichten..

  9. Thomas
    Am 15. November 2019 um 14:57

    Wenn ich mein Recht auf Zeugnisverweigerung nutze um meine Familie nicht zu belasten(ich weiß also wer gefahren ist), ist es dann gestattet mir ein Fahrtenbuch aufzuerlegen? Wenn ja ,wird mir damit mein zukünftiges Recht auf Zeugnisverweigerung nicht im Vorfeld schon verweigert? Oder darf ich bei Familie dann das Fahrtenbuch zurückhalten um mein Zeugnisverweigerungsrecht zu nutzen? Ein Fahrtenbuch ist ja da, um zukünftig auszuschließen, das der Halter nicht mehr sagen kann , er weiß nicht mehr wer gefahren ist. Das ist ja bei einer Zeugnisverweigerung nicht der Fall, denn da weiß man es ja, hat aber das Recht zu schweigen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Dezember 2019 um 17:12

      Hallo Thomas,

      unter Umständen kann auch bei bestehendem Zeugnisverweigerungsrecht eine Fahrtenbuchauflage gegen den Fahrzeughalter erteilt werden. Der Grund: Es lässt sich in der Regel nicht plausibel machen, dass ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht, ohne den Tatfahrer zu nennen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Jörg
    Am 10. Februar 2019 um 12:32

    Hallo,

    meine Freundin hat letztens ihr Auto verliehen und es wurde geblitzt. Wir haben leider versäumt, den Anhörungsbogen zurückzusenden und haben jetzt einen Bußgeldbescheid (inklusive einer Bearbeitungsgebühr – jetzt 62 € statt 30 € Verwarngeld) erhalten. Lohnt sich der Einspruch noch und wie sollte der formuliert sein? Meine Freundin wurde ja beschuldigt, ist aber tatsächlich nicht gefahren…

    Beste Grüße und vielen Dank!

  11. Julia
    Am 20. Januar 2019 um 16:20

    Hallo,

    Muss der Anhörungsbogen mit Ort, Datum unterschrieben zurück gesandt werden, oder handelt es sich auch hierbei um freiwillige Angaben?
    Vielen Dank im Voraus!

  12. Ving
    Am 19. Dezember 2018 um 8:43

    Hallo,
    Was passiert wenn man der Fahrer war, im Bogen es aber verneint? Gibt es strafrechtliche Konsequenzen? (Auf dem Foto ist das Gesicht nur zur Hälfte sichtbar)

    Danke!

    • Damir
      Am 21. Mai 2022 um 18:05

      Hallo zusammen. Ich bin in 30er Zone mit 46kmh geblitzt worden. Anhörungsbogen bekommen ohne Angaben zu voraussichtlichem Bussgeld. Verstoss zugegeben und abgeschickt. Eine Woche später Bussgeld von 70€ + 25€ Gebühren + 3, 50 Auslagen Verwaltung. Macht 98,50€ . Meine Frage: warum muss ich 28,50 € extra bezahlen. Laut Bussgeldkatalog 70€ . Hätte ich auch beim ersten mal sofort überwiesen, warum diese versteckten Zusatzkosten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Januar 2019 um 12:14

      Hallo Ving,

      die Angabe einer anderen Person, die nicht gefahren ist, kann ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung nach sich ziehen. Kann der Fahrer durch die Behörde nicht ermittelt werden, kann sie gegen den Halter außerdem eine Fahrtenbuchauflage erlassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Mirko
    Am 12. November 2018 um 17:22

    Hallo,

    Angagen zur Person sind verpflichtet. Also muß ich jetz doch den Anhörungsbogen wegschicken oder? Ziemlich verwirrend.
    Danke
    l G

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 15:34

      Hallo Mirko,

      zur Wahrnehmung Ihres Rechts auf Anhörung können Sie normalerweise nicht gezwungen werden. Wenn Sie den Bogen abschicken, sind jedoch die Angaben zur Person i. d. R. nötig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Carl
    Am 29. Oktober 2018 um 14:40

    Hallo,
    die angaben zur Person sind ja verpflichtent kan man sich dabei auch nicht auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen wenn man sonst ein direktes Familien Mitglied beschuldigen müsste?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. November 2018 um 17:56

      Hallo Carl,

      Sie müssen keine Angaben machen, wenn Sie damit einen Familienangehörigen belasten müssten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Larissa M.
    Am 31. August 2018 um 11:22

    Hallo!
    angaben zur Person MUSS ich machen, muss ich auch ankreuzen ob ich der halter des Fahrzeuges bin?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Oktober 2018 um 12:39

      Hallo Larissa,

      allein Angaben zur Person sind verpflichtend.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. klaus
    Am 16. August 2018 um 23:14

    angaben zur person nicht pflicht bei verwarnungsgeld, siehe stpo 163b und owig 46. nur bei bußgeld oder straftat. die behörde lügt also bei verwarnung, rechtsbehelf lesen UND nachprüfen hilft.

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