Beharrlichkeit ist nicht immer eine positive Eigenschaft der Verkehrsteilnehmer und kann zum Fahrverbot führen. Eine sture und engstirnige Fahrweise ist nicht das, was einen guten Fahrer auszeichnet.
Viel wichtiger ist es, im Straßenverkehr Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer zu nehmen und darauf zu achten, vorausschauend und mit einer angepassten Geschwindigkeit zu fahren, um den Verkehr nicht zu gefährden – sonst kann schnell ein Fahrverbot drohen.
Beharrlichkeit – eine Definition

Doch was ist genau mit Beharrlichkeit im Straßenverkehr gemeint? Beharrlich sein meint den starken Willen, sich ein Ziel zu setzen und dies bis zum Ende so zu verfolgen, wie es einem selbst für richtig erscheint.
Dabei werden Rückschläge und Einflüsse von außen weitgehend ignoriert. Im Verkehr hat Beharrlichkeit also die Bedeutung, auf seiner eigenen Meinung zu bestehen und insofern stur zu sein, als dass der Fahrer sein Verhalten so schnell auch bei offensichtlicher Verletzung der Gesetze nicht zu ändern bereit ist. In diesem Fall kann in der Regel ein Fahrverbot die Folge sein.
Beharrliche Pflichtverletzung meint, dass ein Verkehrsteilnehmer die Vorschriften im Verkehr aufgrund von mangelnder Rechtstreue verletzt. Und das ist nicht nur rechtlich verboten und kann im Verkehr für Unfälle sorgen, sondern auch mit einem Fahrverbot bestraft werden.
Festlegung im StVG – Wann droht ein Fahrverbot?
Auch in § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) wird die Definition von Beharrlichkeit und ihre Bedeutung im Verkehr aufgegriffen. Verstößt der betroffene Fahrer mehrmals gegen ein Gesetz, kann ein Fahrverbot folgen:
Wird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24, die er unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, eine Geldbuße festgesetzt, so kann ihm die Verwaltungsbehörde oder das Gericht in der Bußgeldentscheidung für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. Wird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a eine Geldbuße festgesetzt, so ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen.”
Demnach ist es laut StVG zulässig, dass das Gericht einem Autofahrer für seine Beharrlichkeit ein Fahrverbot im Straßenverkehr ausspricht. Hierzu ist es nötig, dass ein Autofahrer eine Tat mindestens zweimal begeht. In diesem Fall geht das Gericht davon aus, dass der Betroffene aus seinem ersten Verkehrsverstoß nicht gelernt hat.
Denn wenn eine Person aus Vorsatz oder wider besseren Wissens mehrmals einen Verkehrsverstoß begeht, ist er für den Straßenverkehr nicht mehr tragbar. Deshalb kann die beharrliche Pflichtverletzung neben einem Bußgeld in der Regel ein Fahrverbot provozieren.
Was ist eine grobe Pflichtverletzung?

Im Verkehrsrecht werden diese Begriffe bezüglich der Hartnäckigkeit des Verkehrsteilnehmers und der Schwere seiner Verstöße im Verkehr unterschieden.
Beharrlich ist jemand, der immer wieder den gleichen geringfügigen Verstoß vergeht, indem er beispielsweise falsch parkt oder hält. Dieses Verhalten ist zwar ärgerlich, allerdings hat es keine schwerwiegenden Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit.
Anders verhält es sich mit einem Fahrverbot, das aus einer Geschwindigkeitsüberscheitung oder Alkohol- und Drogenkonsum resultiert: Wenn ein Autofahrer immer wieder im Straßenverkehr mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt wird, gilt dies als grobe Pflichtverletzung, denn: Fahren unter Alkohol und Drogen gefährdet nicht nur Sie, sondern auch alle anderen betroffenen Verkehrsteilnehmer.
Kann Ihnen darüber hinaus noch eine Geschwindigkeitsüberschreitung über mehr als 26 km/h nachgewiesen werden, sind Sie zudem Wiederholungstäter und ein Fahrverbot ist garantiert. Außerdem summiert sich das Bußgeld.
Kommt es zu einem Unfall, kann mit großer Sicherheit davon ausgegangen werden, dass mindestens eine Person verletzt wird. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, in solchen Wiederholungssituationen wie Geschwindigkeitsüberscheitungen ein Fahrverbot auszusprechen.
Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung
Wenn Sie zum Beispiel zum wiederholten Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung laut Bußgeldkatalog begehen, also zweimal innerhalb eines Jahres mehr als 26 km/h zu schnell fahren, wird Ihnen nicht nur Beharrlichkeit vorgeworfen – sie gelten auch als Wiederholungstäter.
Neben einer Geldbuße erhalten Sie in der Regel laut Bußgeldkatalog auch ein Fahrverbot von einem Monat. Je nachdem um wie viel km/h Sie die Geschwindigkeitsüberschreitung begehen, kann auch ein längeres Fahrverbot als 1 Monat auf Sie zukommen. Zudem gibt es ein höheres Bußgeld laut Bußgeldkatalog.
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