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Blitzerfoto: Welche Kriterien muss es erfüllen?

Blitzerfotos haben nicht immer die beste Qualität.
Blitzerfotos haben nicht immer die beste Qualität.

Sind Sie mit dem Auto zu schnell gefahren und wurden dabei geblitzt, flattert Ihnen schnell ein Bußgeldbescheid aufgrund der Geschwindigkeitsüberschreitung ins Haus. Das kann nicht nur Geld, sondern auch Punkte in Flensburg kosten.

Mit dem Bußgeldbescheid erhalten Sie im Normalfall in Deutschland auch das Blitzerfoto, auf dem Sie als Fahrer zu erkennen sein sollten.

Doch manchmal kann es vorkommen, dass der Bußgeldbescheid ohne Foto versendet wird – und das trotz Blitzer. Dies kann unterschiedliche Gründe haben.

Meist ist die Qualität der Fotos von einem Blitzer so schlecht, dass der Fahrer darauf gar nicht eindeutig zu identifizieren ist. Doch was machen Sie, wenn das Bild vom Blitzer unkenntlich ist?

Geblitzt – und das Foto ist unkenntlich?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, die Person auf dem Bild jedoch nicht erkennbar ist, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bescheid zu erheben. Durch Lichtblendungen, Kopfbedeckungen oder eine Brille kann es passieren, dass Sie als Fahrer auf dem Blitzerfoto nicht mehr eindeutig zu identifizieren sind.

Da das Blitzerfoto als Beweismittel im Bußgeldverfahren zulässig ist, sollten Sie also darauf zu sehen sein, wenn sie einen Bußgeldbescheid mit den nötigen Angaben erhalten. Sind Sie das nicht, kann die Beweislast vor Gericht möglicherweise zu gering sein. Allerdings gibt es neben dem Blitzerfoto auch andere Möglichkeiten zur Ermittlung des Fahrers.

So darf die Polizei beispielsweise auch den im Auto mitgefahrenen Beifahrer befragen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Beweislast vor dem Gericht ausreicht, können Sie sich bezüglich einer Rechtsberatung an einen Anwalt wenden.

Geblitzt und das Foto ist unkenntlich? Dann können Sie Einspruch einlegen.
Geblitzt und das Foto ist unkenntlich? Dann können Sie Einspruch einlegen.

Nach einer Geschwindigkeits­überschreitung: Foto nicht erkennbar

Geblitzt und das Foto ist unscharf? Auch unscharfe oder verschwommene Blitzerfotos können der Interpretation des Betrachters obliegen.

Wenn die Qualität des Blitzerfotos so schlecht ist, dass vielleicht nur noch Umrisse auf dem Bild zu ermitteln sind oder es stark über- bzw. unterbelichtet ist, können Sie auch hier einen Einspruch gegen das Bußgeld einlegen.

Ein Anwalt kann Ihnen bei dieser Sache beratend zur Seite stehen. Wurden Sie geblitzt, liegt das Foto dem Bußgeldbescheid allerdings meist in schlechterer Qualität bei. Das Originalbild bei der Behörde ist oft qualitativ hochwertiger als das, welches Sie erhalten.

Wenn Sie Einspruch erheben, liegt es letzten Endes an der Entscheidung des Richters, ob er Sie auf dem Bild identifizieren kann oder nicht. Dafür muss er allerdings genau begründen, wieso er Sie auf dem Bild wiedererkennt. Ansonsten ist das Blitzerfoto ungültig.

Bußgeldbescheid ohne Foto erhalten

Geblitzt, aber kein Foto vorhanden? Falls Sie einen Bescheid erhalten, das Bußgeld allerdings ohne Foto vom Blitzer gezahlt werden muss, sollten Sie sich genau überlegen, ob Sie nicht doch Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben wollen.

Denn wenn Sie geblitzt werden aber ohne Bild dastehen, fehlt beiden Seiten der Beweis einer Identifizierung. Erhalten Sie einen Brief ohne Bild, können sie nachträglich zum Bußgeldbescheid das Foto anfordern.

Trotzdem ist ein Bußgeldbescheid auch ohne Bild gültig. Die Bußgeldbehörde ist nicht verpflichtet, das Blitzerfoto mit dem Bußgeldbescheid mitzuschicken. Ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot laut Bußgeldkatalog 2017 können trotzdem rechtens sein.

Fahrer- und Halterhaftung

Wenn Sie als Fahrer nicht eindeutig zu erkennen sind, kann das Blitzerfoto ungültig sein.
Wenn Sie als Fahrer nicht eindeutig zu erkennen sind, kann das Blitzerfoto ungültig sein.

Besonders in Deutschland ist für die Polizei das Blitzerfoto wichtig bei der Ermittlung desjenigen, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat.

Denn: Hier gilt die Fahrerhaftung, nicht die Halterhaftung. Deshalb ist für die Behörden nicht nur das Kennzeichen vom Auto wichtig, sondern auch das Bild des Fahrers, um den Schuldigen auch über den Halter hinaus ausfindig zu machen.

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