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Bußgeld in Raten zahlen? So gehen Sie vor

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ratenzahlung beim Bußgeld beantragen

Kann einer sein Bussgeld nicht bezahlen, kann ein Antrag auf Ratenzahlung gestellt werden.
Kann einer sein Bussgeld nicht bezahlen, kann ein Antrag auf Ratenzahlung gestellt werden.

Sie sind einige km/h zu schnell gefahren und nun erhalten Sie ein Bußgeldbescheid? Betroffene stellen sich nun die Frage: “Kann man ein Bußgeld in Raten zahlen?” Regulär haben Betroffene vier Wochen nach Erhalt Zeit, den Bußgeldbescheid zu bezahlen. Nach zwei Wochen wird der Bußgeldbescheid allerdings rechtskräftig.

Wissen Sie allerdings, dass Sie der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen können, nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt mit der zuständigen Behörde auf. Diese kann Ihnen dann mitteilen, wie Sie weiter vorgehen können.

Der Bußgeldbescheid klärt den Betroffenen allerdings bereits auf, dass er

im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Vollstreckungsbehörde (§ 92) schriftlich oder zur Niederschrift darzutun, warum ihm die fristgemäße Zahlung nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist,

FAQ: Bußgeld in Raten zahlen

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich das Bußgeld nicht auf einmal zahlen kann?

In diesem Fall können Sie bei der Bußgeldstelle einen Antrag auf Ratenzahlung stellen.

Welche Nachweise werden dafür benötigt?

Im Zuge der Antragstellung sollten Sie Unterlagen einreichen, die belegen, dass Sie das Bußgeld nicht auf einmal zahlen können. Möglich ist dies zum Beispiel durch Kontoauszüge.

Wie sieht der Antrag für eine Ratenzahlung aus?

Zur Veranschaulichung stellen wir Ihnen ein Muster zur Verfügung. Dieses finden Sie hier.

Nachweise müssen die Zahlungsunfähigkeit beweisen

Der Betroffene kann das Bußgeld also in Raten abzahlen, allerdings muss er dazu frühzeitig Kontakt mit der Behörde aufnehmen. Stellen Sie dazu einen Antrag zeitig, schriftlich und fügen Sie Nachweise über die Zahlungsunfähigkeit bei. Denkbar sind hier KontoauszügeRentenbezüge oder ähnliches. Unterbreiten Sie der Behörde einen Vorschlag, wie Sie die Zahlung ableisten möchten.

Ignorieren Sie den Bescheid nicht, denn dann fallen weitere Kosten an und das Bußgeld steigt an. Auch weitere Sanktionen sind denkbar. Bleibt eine Zahlung aus, kann ein Gerichtsvollzieher bei Ihnen vorbeikommen und Gegenstände pfänden. Darüber hinaus kann die Bußgeldstelle das Verfahren an das Amtsgericht weiterleiten. Ist dies bei Ihnen passiert, müssen Sie entsprechend den Antrag an das Amtsgericht stellen.

Bußgeld in Ratenzahlen: Ein Muster für den Antrag

Möchten Sie Ihr Bußgeld durch eine Ratenzahlung begleichen, stellen wir Ihnen hierfür den Antrag auf Ratenzahlung beim Bußgeld als Muster zur Verfügung. Heben Sie in jedem Fall hervor, warum Sie nicht zahlen können und unterbreiten Sie der Behörde eine Alternative.

Auch ein Verkehrsanwalt kann Sie hinsichtlich dessen beraten und Ihnen auch bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid unter die Arme greifen.

Absender:

Max Mustermann
Muster-Straße 123
12345 Musterstadt

Empfänger:

Zentrale Bußgeldstelle der Muster-Stadt
Bußgeld-Straße 1
12345 Muster-Stadt

Betreff: Antrag auf Ratenzahlung des Bußgeldes (Aktenzeichen XY)

Sehr geehrte/r Frau/Herr XY,
hiermit möchte ich eine Ratenzahlung für das Bußgeld (Aktenzeichen XY) beantragen.

Mir ist es leider momentan nicht möglich, dass Bußgeld in Höhe von XY Euro zu zahlen. Ich schlage daher vor, das Bußgeld durch eine monatliche Ratenzahlung in Höhe von XY Euro zu begleichen.

Begründung: [Hier nun die Begründung anführen.]

Im Anhang finden Sie Nachweise über meine Zahlungsunfähigkeit.

Geben Sie mir bitte schriftlich Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

___________________________________
Ort, Datum, Unterschrift

Muster eines Antrags auf Ratenzahlung

Antrag zur Ratenzahlung des Bußgelds zum Download

Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF- und Word-Format zum Download:

  • Kostenloser Download
  • Muster als PDF & Word-Dokument
  • Vor Gebrauch überprüfen lassen

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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19 Kommentare

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  1. müslim
    Am 2. März 2024 um 13:04

    sehr geehrte damen und herren; Ich habe die Ratenzahlung schriftlich übermittelt und wie lange dauert es, bis ich die schriftliche Information erhalte? danke

  2. Dino
    Am 12. Januar 2024 um 12:49

    Hallo ich wurde von der Polizei angehalten wegen zu schnellem fahren, was ich nicht bestreite.
    Mir wurde jedoch gesagt ich bekomme wegen meinem Kennzeichenhalter (Klettverschluss) mein kennzeichen hat sich vorne leicht gelöst vom kleber 1 Punkt 135 € Strafe und wegen meinen Spoiler von Maxton Design welches eine ABE hat auch 1 Punkt 135€ Strafe da dieser kein Kantenschutz drauf hatte. Mich würde es gerne Interessieren ob dies möglich ist und was die Normale Strafe ist

  3. Jens S
    Am 17. März 2022 um 12:45

    Hallo, habe gelesen das man das Bußgeld in sozialstunden umwandeln kann. Habe in der bußgeldstelle angerufen die frau meinte das geht nicht.
    Finde sonst keine Gesetze auf die ich mich berufen könnte.
    Mit freundlichen Grüßen

  4. Tobias R
    Am 20. Dezember 2021 um 10:52

    Hallo zusammen, habe eine Strafe zu zahlen habe bereits 100€ gezahlt, und somit die erzwingungshaft abgewendet habe dann Ratenzahlung vereinbart, kann dies aber nicht einhalten, mit was muss ich jetzt rechnen? Lg

    • Speckhahn
      Am 28. Juni 2023 um 9:51

      Habe Bußgeld – Ratenzahlung. Soll zum 1.des Monats zahlen. Bekomme erst am 15.des Monats Lohn. Kann ich später zahlen??? DANKE

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Dezember 2021 um 10:08

      Hallo Tobias R.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an die zuständige Behörde um ein weiteres Vorgehen zu klären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Mullu A
    Am 30. November 2021 um 19:57

    Die Zustellung eines Bußgeldbescheides erfolgt per Zustellungsurkunde.

  6. Alireza Hadi Z
    Am 2. September 2021 um 9:05

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich bin letzte Monat umgezogen, deswegen habe ich meine Bestrafe nicht bekommen.
    Wie kann ich meine neue Adresse angeben und das Bußgeld benatragen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Alireza Hadi Z

  7. Robert
    Am 9. Juni 2020 um 11:41

    Hallo sehr geehrte Damen und Herren
    ich möchte gerne ratenzahlung ivon meiner Strafe von 368,50 euro
    könnte monatlich ab August 80euro zahlen
    mein Kassenzeichen

    Mfg
    Robert

    [personenbeziehbare Daten von der Redaktion entfernt]

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2020 um 15:50

      Hallo Robert,

      bitte beachten Sie, dass wir keine öffentliche Behörde repräsentieren. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen daher an die zuständige Stelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Mariana
    Am 28. September 2019 um 20:00

    Hallo guten Tag! Ich habe eine Bescheid mit 900 Euro Bußgeld zu zahlen! Ich habe eine Ratenzahlung Anfrage gemacht aber ist abgelehnt! Ich wollte frage nach der bussgeldstelle, diese Bußgeld geht in Staatsanwalt! Kann ich da eine Ratenzahlung machen oder kommt sofor eine Beschluss und ich kann nicht mehr zahlen und kommt gefegnis?

  9. Chantal
    Am 12. März 2019 um 21:31

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bezüglich meines Bußgeldbescheides möchte ich ein Antrag auf Ratenzahlung stellen.

    Da ich über die angegebene Telefonnummer niemand erreichen konnte, versuche ich es über diesem Wege.

    Wo bekomme ich den Antrag für eine ratenzahlung her?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Chantal

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2019 um 18:09

      Hallo Chantal,

      einen Antrag auf Bewilligung von Ratenzahlung können Sie formlos gegenüber der zuständigen Behörde einreichen (unter Beifügung der Auskunft über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. herzchen
    Am 7. Oktober 2018 um 10:55

    Hallo,
    mich würde interessieren, nach was die Ratenzahlung berechnet wird.
    Die Rahmenbedingungen lauten wie folgt:
    netto 1500,-, abzüglich aller fixen kosten im Monat (Wohnung, Versicherungen, Kredite etc, kfz-Kosten – auch, wenn der Wagen nicht bewegt werden darf, laufen Finanzierungen ja weiter) verbleiben 600,-. Hiervon wird der reine Lebensunterhalt bestritten, ÖPNV, usw. Der Vorschlag für die Raten lautete 45,-. Die Staatsanwaltschaft hat 120,- pro Monat veranschlagt.
    Alleinverdiener.

    Gibt es hierzu Berechnungsgrundlagen?

    • Muschinka F
      Am 30. November 2021 um 19:55

      Die Staatsanwaltschaft hat 12,58- pro Monat veranschlagt.

  11. Ferdinando
    Am 25. November 2017 um 22:49

    Die Bußgelder sind dermaßen in die Höhe gestiegen dass das Volk nun ziemlich drunter leidet!

    Wehe man wird mal auf der Autobahn mit 40 zu viel geblitzt wo es überhaupt nicht mal Gefährlich ist. schon wird man fast erschlagen mit knapp 300 Euro Geldstrafe Fahrverbot und 2 Punkte.. Steckt doch die Menschen direkt in den Kerker!! Jemand der Nur 8.50 die stunde kriegt kann sich schon bald erhängen gehen ! ! !

    ABZOCKE ABZOCKE ABZOCKE !!!

    • Silberflieger
      Am 4. Mai 2018 um 13:14

      Was Ferdinando schreibt, empfinde ich nicht als Abzocke. Selbst auf Autobahnen wo keine Begrenzung ist besteht Richtgeschwindigkeit 130 Km/h.Das hat auch seinen Grund. Genauso wie eine Geschwindigkeitsbegrenzung seine Berechtigung hat. Da Er es sich leisten kann (höherer Spritverbrauch ) durch schnelles Fahren, kann Er das Argument zu wenig zu verdienen nicht anwenden. Abzocke finde ich (ist mir auch schon des öfteren passiert) das z.B eine Begrenzung von 50 Km/h ist, man selber 55 Km/h fährt, geblitzt wird und nach Abzug der (Tolleranz) dann angeblich immer noch 58 Km/h fuhr das ganze dann mit 25,00 € Verwarngeld geahndet wird. DAS IST ABZOCKE, denn wegen 25 € geht keiner dagegen an. Weiterhin sehe ich immer wieder, das Mobile Blitzer mit PKW nicht Ordnungsgemäß und korrekt aufgestellt werden, sondern nach Augenmaß einfach hingestellt werden und dann blitzen. Anschließend heißt es dann das Gerät ist geeicht und das ist maßgeblich, so das man auch nicht dagegen ankommt. So etwas nenne ich ebenfalls Abzocke. Abzocke ist auch: wie ich es vor Jahren auf der A1 bei Bremen gesehen hatte (ich machte gerade Pause auf einem Parkplatz) dort konnte ich beobachten, das die Elektronische Geschwindigkeitsanzeige auf 140 Km/h stand, die Pkw`s dann auch mit der Geschwindigkeit durch fuhren, die Anzeige dann auf 100 Km/h wechselte und es fleißig blitzte, nachdem sich der Verkehr angepasst hatte, ging die Anzeige wieder auf 140 Km/h und die Aktion begann von vorne. Ach ja, da stand ein Messwagen auf der Brücke, der dann das Blitzen vornahm.Das nenne ich Abzocke.

  12. bussgeldkatalog.org
    Am 6. Januar 2017 um 17:14

    in wieviel ratten kann man Busgeld zahlen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2017 um 11:48

      Hallo,

      dies hängt von Ihrer finanziellen Situation ab und ist mit der Bußgeldbehörde individuell zu vereinbaren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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