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Verkehrsüberwachung im fließenden und ruhenden Straßenverkehr

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Was ist und wozu dient die Verkehrsüberwachung?

Die Verkehrsüberwachung hat das Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Die Verkehrsüberwachung hat das Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Die Verkehrsüberwachung umfasst in Deutschland die Beobachtung und Aufzeichnung des Verkehrs sowie die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten. Sie soll die Verkehrssicherheit erhöhen.

Verantwortlich für die Verkehrsüberwachung sind die Polizei und Verkehrsbehörden wie die Straßenverkehrsbehörde. In den Kommunen kann diese Funktion z. B. auch das Ordnungsamt erfüllen.

Es gibt unterschiedliche Arten der Verkehrsüberwachung, je nach dem Zweck, dem sie dienen. Im Folgenden soll auf die einzelnen Möglichkeiten der Überwachung näher eingegangen werden. Dabei beleuchtet der Text besonders die Möglichkeiten der Geschwindigkeitsüberwachung, denn diese bildet einen wichtigen Teil der Verkehrsüberwachung.

FAQ: Verkehrsüberwachung

Wozu dient die Verkehrsüberwachung?

Die Verkehrsüberwachung richtet sich hauptsächlich an den ruhenden Verkehr. Mitarbeiter des Ordnungsamts überprüfen beispielsweise, ob eine Parkscheibe genutzt wird. Zudem können Sie auch das Abschleppen eines Fahrzeugs anordnen.

Wie wird die Einhaltung der Geschwindigkeit überwacht?

Blitzer und Radarfallen werden im fließenden Verkehr genutzt, um Geschwindigkeitsüberschreitungen aufzudecken.

Kann auch eine private Verkehrsüberwachung erfolgen?

Privat ist es beispielsweise nicht erlaubt, einen Blitzer aufzustellen. Einige Kommunen beauftragen allerdings private Unternehmen damit, die Verkehrsüberwachung zu übernehmen. Die Rechtslage ist hierbei je nach Bundesland unterschiedlich.

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs

Bei dieser Form der Überwachung handelt es sich hautpsächlich um die Kontrolle von parkenden Fahrzeugen. Sie wird deshalb auch Parkraumüberwachung (PÜ) genannt. Hierfür ist größtenteils die jeweilige Kommune verantwortlich. Deshalb ist es die kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ), welche diese Aufgabe erfüllt. Dies geschieht durch Politessen, welche beispielsweise beim Ordnungsamt für die Verkehrsüberwachung, aber auch bei der Polizei angestellt sein können.

Die Aufgaben sind unter anderem:

  • Anordnung der Abschleppung von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen
  • Kontrolle der Einhaltung der Zeitvorgaben auf Kurzzeitparkplätzen
  • Gewährleistung der Zufahrtsmöglichkeit für Feuerwehrautos und Rettungswagen
  • Sicherstellung des Zugangs zu Behindertenparkplätzen

Politessen sind dazu ermächtigt, sogenannte Strafzettel auszustellen, falls ein Verstoß gegen die Vorschriften zum Parken oder Halten vorliegt. Ruhender Verkehr wird also durch Personen und nicht mittels einer bestimmten Technik kontrolliert.

Automatische Verkehrsüberwachung durch Videokameras

Eine Verkehrsüberwachungskamera kommt bei der automatischen Verkehrsüberwachung zum Einsatz.
Eine Verkehrsüberwachungskamera kommt bei der automatischen Verkehrsüberwachung zum Einsatz.

Die Form der automatischen Überwachung des Verkehrs wird für die Kontrolle aber auch für den Eingriff in den Verkehr selbst genutzt. Meist kommen dabei eine Verkehrsüberwachungskamera bzw. mehrere zum Einsatz. Diese zeichnen ein Video vom Verkehrsgeschehen an einem bestimmten Punkt auf. Möglich ist z. B. der Einsatz an Ampelkreuzungen. Dabei besteht die Option, auf Grundlage der Videoaufzeichnung in die Ampelsteuerung einzugreifen.

Automatische Verkehrsüberwachung kann auch anders eingesetzt werden. Solche Verfahren werden als Section-Control-System bezeichnet. Dieses funktioniert folgendermaßen: Es wird berechnet, wieviel Zeit ein Fahrzeug benötigt, um von einem festen Punkt zu einem anderen festgelegten Punkt zu fahren. Auf der Grundlage der Daten von Zeit und Entfernung wird anschließend die Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt. Bei dieser Methode wird das Fahrzeug nicht gefilmt, sondern an den zwei Punkten jeweils von einer Kamera fotografiert. In Österreich wird ein solches Verfahren bereits angewandt, in Deutschland wird es diskutiert.

Automatisch fotografiert wird auch durch die sogenannten Mautbrücken auf der Autobahn. Die betreffenden Computer sind sogar in der Lage, anhand eines 3-D-Profils des passierenden Kraftfahrzeuges festzustellen, ob es sich um einen Lastkraftwagen handelt. Mittels einer Videokamera wird außerdem das Nummernschild gelesen und von einem angeschlossenen Computer ausgewertet. Der Begriff dafür lautet “automatische Nummernschilderkennung”. Bei dieser Form der Verkehrsüberwachung soll festgestellt werden, welche Lkw-Fahrer noch keine Maut bezahlt haben.

Bei einer Videoüberwachung des Verkehrs wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung berührt. Dieses Recht bedeutet, dass jeder selbst über die Herausgabe und die Verbreitung seiner Daten bestimmten kann, solange es sich um personenbezogene Daten handelt. Es geht demnach also um den Datenschutz. Daher darf eine Videoaufzeichnung durch die Polizei nur dann durchgeführt werden, wenn ein Verdacht, etwa auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung, vorliegt.

Überwachung der Geschwindigkeit

Einen wichtigen Teil der Verkehrsüberwachung macht die Überwachung der Geschwindigkeit aus. Die verwendeten Geräte werden umgangssprachlich Blitzer genannt. Diese können in die mobile Verkehrsüberwachung und die stationäre Verkehrsüberwachung unterteilt werden.
Zur ersteren gehören unter anderem:

Zur stationären Überwachung zählen folgende Methoden bzw. Techniken:

Solche stationären Messanlagen werden auch “Starenkasten” genannt.

Die stationäre Verkehrsüberwachung hat Nachteile - Fahrer können sich den Standort merken.
Die stationäre Verkehrsüberwachung hat Nachteile – Fahrer können sich den Standort merken.

In Deutschland wurde 1959 zum ersten Mal ein mobiles Messgerät (Radar) zur Überwachung der Geschwindigkeit eingesetzt. Mobile Geräte haben den Vorteil, dass sie an verschiedenen Stellen eingesetzt werden können. Das soll bewirken, dass Fahrer nicht nur an bestimmten Stellen, wie bei stationären Geräten der Verkehrsüberwachung, langsamer fahren.

Personen, die sich in der Gegend auskennen, weil sie häufig mit dem Auto unterwegs sind, können nämlich über den Standort stationärer Blitzer Bescheid wissen. Dadurch sind sie in der Lage, auf einem großen Teil der Strecke die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten, ohne eine Bestrafung fürchten zu müssen. Messungen der Geschwindigkeit durch mobile Radaranlagen sollen das verhindern. Sie sind in Deutschland am häufigsten.

Blitzer können nicht von Privatpersonen im öffentlichen Raum installiert werden, doch kommt es vor, dass Bürger auf ihrem Grundstück Attrappen von Blitzern aufstellen. Diese sollen eine abschreckende Wirkung auf Temposünder ausüben. Rechtlich gesehen ist das nicht verboten, solange dies auf einem privaten Grundstück geschieht.

Theoretisch können sich Autofahrer vor echten Blitzern, z. B. vor Radaranlagen, warnen lassen. Sogenannte Radarwarnanlagen sind käuflich zu erwerben. Sie warnen den Fahrer, sobald die Anlage die Strahlung des Blitzers registriert. Doch ist die rechtliche Lage in diesem Fall eindeutig. Zwar darf eine solche Warnanlage gekauft, aber nicht im Auto verwendet werden. Wer es dennoch tut und erwischt wird, muss 75 Euro zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg.

Kosten für Blitzer

Die Kosten für Blitzer sind je nach Vergehen unterschiedlich. Wenn Sie geblitzt wurden und Näheres über die einzelnen Blitzer-Strafen wissen wollen, wählen Sie bitte hier die passende Kategorie aus:

Im Video: Wo darf geblitzt werden?

In unserem Video erfahren Sie wo geblitzt werden darf.

Was ist private Verkehrsüberwachung?

Viele Kommunen beauftragen private Firmen mit der Überwachung des Verkehrs. Diese liefern gegen Bezahlung die Geräte und die erhobenen Daten. In solch einem Fall werden die Anlagen quasi vermietet. Es gibt auch Fälle, in denen die Geräte von der Gemeinde gekauft werden. Auch Personal, welches die Messgeräte betreut, wird in manchen Kommunen von Privatfirmen ausgeliehen und übernimmt diese kommunale Aufgabe. Doch nicht in jedem Bundesland ist ein solches Vorgehen möglich. Die Gesetzeslage ist hier unterschiedlich.

Es gibt Kritik gegen diese Art der Messung. Den Kommunen wird nicht minutiös vorgeschrieben, wo sie messen sollen. Daher können Radaranlagen theoretisch auch mit dem Ziel aufgestellt werden, Geld von Temposündern zu kassieren. Denn eigentlich sollten solche Messgeräte an Orten installiert werden, wo es verkehrstechnisch betrachtet sinnvoll ist, die Fahrer auf die Geschwindigkeitsbeschränkung hinzuweisen. Ein Beispiel dafür ist die unmittelbare Umgebung einer Schule. Hier sollen Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhalten, damit die Schulkinder nicht verletzt werden.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Verkehrsüberwachung im fließenden und ruhenden Straßenverkehr
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8 Kommentare

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  1. Simon E
    Am 20. Januar 2024 um 16:21

    Ich finde es total überzogen und unangemessen wenn ich wegen Parkens auf einem ca. 3 Meter breiten Gehweg ohne Gefährdung und Behinderung Dritter einen Strafzettel von € 55,00 erhalte. Dies nenne ich Abzocke! Auch im Hinblick darauf, dass es in unserer Gemeinde überhaupt so gut wie keine Parkmöglichkeiten gibt wenn man, wie ich mit eingeschränkter Gehfähigkeit, mit dem Auto ins Dorf fahren muß. Dies finde ich, wegen weniger Minuten Parken, mehr als überzogen und unangemessen!!! Aber Autofahrer kann man ja abzocken! Sonstige Verkehrsteilnehmer, z.B. Fußgänger oder Radfahrer, die bei Rot über die in der Nähe befindliche Ampel laufen oder fahrern, wie dies hier immer wieder vorkommt, kontrolliert man nicht! Einen Falschparker zu erfassen ist ja auch wesentlich einfacjer!! Vielen Dank für “Ihre Bemühungen” die ich aber in diesem Fall nicht brauche!

  2. DPr
    Am 14. August 2021 um 11:35

    Bei dem Wort “Politessen” bin ich zusammen gezuckt .

  3. Burger S.
    Am 7. Mai 2020 um 14:42

    HALLO zusammen
    Vielleicht können Sie mir einen Rat geben bei uns in der Siedlung fahren täglich x Autos und LKWs durch und das mit erheblicher Geschwindigkeit obwohl kein Bürgersteig existiert und der Bürgermeister Null interessiere dafür zeigt was zi ändern. Man könnte sich mit größeren Firmen anlegen

  4. Rainer B.
    Am 23. Februar 2020 um 18:15

    Hallo,

    wie sind eigentlich Geschwindigkeitsanzeigeanlagen einzuordnen? Die meisten Quellen zählen diese nich zur Verkehrsüberwachung, sondern Verkehrserziehung, aber ganz eindeutig ist die Quellenlage nicht.

    Und wie sind die Aufzeichnungen, die die meisten dieser Geräte anfertigen und die detaillierte Auswertungen ermöglichen, einzuordnen? Ist das dann “Verkehrsüberwachung”?

    Hintergrund meiner Frage: Ich hätte von meiner Kommune gern Rohdaten und Statistikauswertung einer solchen Anlage auf Basis der “Informationsfreiheitssatzung” ausgehändigt bekommen. Die stehen aber auf dem Standpunkt, das aufgestellte Geschwindigkeitsanzeigedisplay wäre”Verkehrsüberwachung”, damit “übertragener Wirkungskreis”, und die Informationsfreiheitssatzung findet nur für “Eigener Wirkungskreis” Anwendung.
    Ist jetzt nicht so ein richtiges Bußgeldproblem, aber vielleicht kann man mir hier trotzdem bei dieser Definitionsfrage weiter helfen?

  5. Ulrike
    Am 12. Februar 2020 um 8:56

    Guten Tag,
    schön wäre es, wenn der ruhende Verkehr auch in Spielstraßen regelmäßig kontrolliert wird. Vor allem auch abends nach Geschäftsschluss und an Wochenenden. Zu diesen Zeiten sind oft die Straßen so zugeparkt – auch auf nicht für Parken freigegebenen Flächen – dass Rettungsdienste nur schwer oder gar nicht durchkommen.

  6. ute
    Am 22. Januar 2020 um 13:57

    Ich hatte am Samstag in GELSENKIRCHEN gegenüber vom Flohmarkt 5 Min geparkt hatte dann einen Strafzettel mit 20Euro an der Heckscheibe
    ich bin nochmal hingefahren um zu sehen ob da ein Haltverbotsschild ist .Das Schild das dort steht ist total verdreckt so das man nix lesen kann .
    ich musste mich auch wundern wie in ihrem Ort ein ein Gehweg aussieht . Bei uns sind die Gehwege sauber, so das man sie auch erkennen und sicher ist das man nicht hinfällt .
    Mir wurde dann klar was ich so über ihre Stadt schon gehört habe . Habe mein Strafzettel bezahlt aber werde in diese Stadt nicht mehr fahren .Wenn sie schon solch Strafen verteilen dann nehmen sie doch den Betrag und bringen sie ihre Stadt in Ordnung

  7. Jane
    Am 16. Juli 2019 um 16:32

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich wende mich mit folgender Sache an Sie. Ich habe am 2.7.19 ein gelbes Zettelchen erhalten. Es geht um … Ich habe meine Anschrift, seit 15.9.2016 schon zweimal gemeldet. Aber scheinbar erhält mein Ex-Mann immer noch die Post. Er vernichtet aber alles.

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    MfG Jane

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2019 um 10:30

      Hallo Jane,
      wir sind hierfür nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Verkehrsbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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